Allgemeine Reisebedingungen
Reisebedingungen (als PDF)
1. VERTRAGSABSCHLUSS
Den Reisen von “RUDOLF REISEN kann sich jede Person anschließen, sofern für die jeweilige Reise keine Altersbeschränkung angegeben ist. Der Reisevertrag zwischen dem Teilnehmer und RR ist dann abgeschlossen, wenn Sie Ihre schriftliche Reiseanmeldung dem Reisebüro übergeben haben und eine Reisebestätigung durch RR erfolgt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, dann haben Sie das Recht innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zurückzutreten. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Kunden und den Reiseveranstalter nach Ablauf dieser Frist verbindlich.
2. ZAHLUNGEN
Bei der Anmeldung der Reise ist dem Reisebüro eine Anzahlung von 40% mindestens aber 50,- des Gesamtpreises zu entrichten. Der restliche Reisepreis ist 5 Wochen vor Antritt der Reise zu zahlen. Nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 2 Wochen vor Reiseantritt werden die Voucher verschickt. Bei Buchungen, die weniger als 5 Wochen vor Reiseantritt getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsabschluss zu entrichten. Für Specials gelten gesonderte Zahlungsbedingungenen. Bei Flugtickets, stark reduzierten Sonderangeboten und manchen Frühbucher-Reisen kann die Anzahlung bis zu 100% des Reisepreises betragen. Bitte kontaktieren Sie vor Buchung Ihr Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter.
3.TEILNEHMERRÜCKTRITT, UMBUCHUNG
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Anmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem Sie beim Veranstalter eingeht. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert RR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Fahrtbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens aber 30,- pro Person ab 29.bis 22.Tag vor Fahrtbeginn 30% des Reisepreises ab 21.bis 15.Tag vor Fahrtbeginn 45% des Reisepreises ab 14. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises Bei Nichtabtritt der Reise 100% des Reisepreises Bei Stornierung nach Reiseantritt 100% des Reisepreises Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Auf Wunsch nehmen wir eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Die Umbuchung wird gegen eine Pauschalgebühr von 30,- pro Person vorgenommen, wenn diese Umbuchung mindestens 40 Tage vor Reiseantritt beantragt wird. Bei kurzfristigeren Umbuchungen fallen Gebühren in gleicher Höhe wie im Falle des zeitlich entsprechenden Rücktritts an (siehe Teilnehmerrücktritt). Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch eine Ersatzperson ersetzen lassen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reisevermittler. RR kann jedoch dem Wechsel in der Person Widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe hat (z.B. spezielle Erfordernisse für diese Reise, gesetzliche Verbote, etc.). Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- erhoben. Bei Sonderreisen, Kreuzfahrten, Reisen mit besonderen Ticketausstellungsfristen oder Flugtickets mit gesonderten Stornobedingungen, kann es zu geänderten Storno-oder Umbuchungsbedingungen kommen. Hier können die Stornokosten bis zu 100% des Reisepreises betragen. Bitte kontaktieren Sie vor Buchung Ihr Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter.
4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
RR übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Unglücksfällen, Verkehrsstörungen sowie Verspätungen. Haftungsausschluss weiterhin bei Veranstaltungen die nicht Vertragsbestandteil sind (Baden, Klettern, Skifahren, Segeln, Surfen, Reiten, Wandern etc.). Diese Tätigkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Reisenden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.
5. PASS-, VISA-, ZOLL- und DEVISENBESTIMMUNGEN
Jeder Kunde sollte sich vor Reisebeginn ausführliche Informationen im Reisebüro oder bei den dafür zuständigen Behörden einholen. Jeder Kunde ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.
6. AUSSCHLUSS
RR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer RR die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber ”RUDOLF REISEN” geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
7. MINDESTTEILNEHMERZAHL UND RÜCKTRITT DURCH RR
Es gibt keine Mindestteilnehmerzahl pro Reise. Kann wegen mangelnder Teilnehmer die Reise nicht stattfinden, so ist RR berechtigt, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dem Kunden in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Dies bezieht sich auch auf unvorhersehbare Ereignisse, die die Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, z.B.: Reqierung von Schriften, Flugzeugen und Autos durch Staatliche Anordnung, Streiks, Naturkatastrophen und Epidemien.
8. LEISTUNGS- und PREISÄNDERUNG
Änderung oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von RR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. RR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen- oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. RR ist berechtigt, sich unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, eine nachträgliche Änderung des Zugstiegs- Abfahrtsortes vorzunehmen.
9. HAFTUNG
RR haftet für die Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist gleich aus welchem Rechtsgrund insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wird.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT
Bei Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollte der Kunde Grund zur Beanstandung haben, sind diese an Ort und Stelle dem Busfahrer bzw. dem Reiseleiter mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, oder kann Sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wendet sich der Kunde an den Leistungsträger (Transportunternehmen, Hotels, etc.). Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Busfahrer bzw. Reiseleiter haben keinerlei Berechtigung irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11. VERSICHERUNG
Gegen das Beförderungsrisiko bei der Reise ist der Kunde - sowie er entsprechende Beförderungsleistungen aus unserem Angebot bucht - im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reisegepäck-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese erhalten Sie im Reisebüro.
12. ALLGEMEINES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

























